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Abstract: . . . Punkten 1.10. genannt, so- weit zutreffend. Page 5 Bundesministerium fr soziale Sicherheit und Generationen Abt. VIII/D/21 C:\TEMP\Leitlinie-Blut--Plasmaspenden-01.doc Seite 5/5 Im Abnahmebus ist die Anamneseerhebung entweder in einem abtrennbaren Abteil durchzufhren oder auszulagern. Ein . . . . . . oder sonstiger Gesundheitsberufe. Maximal 2 belegte Abnahmeliegen drfen von einer DGK, MTA, MTF oder einem Abnahmehelfer betreut werden. ad 11) Sonderbestimmungen fr mobile Abnahmen im Spenderbus Grundstzlich gelten alle Anforderungen wie unter den Punkten 1.10. genannt, so- weit zutreffend. Page 5 . . . . . . Arbeitssttten die Arbeitsinspektion informiert (erhltlich im Bundesministerium fr Wirtschaft und Arbeit) ist Bestandteil dieser Leitlinie. Folgende Voraussetzungen sind bei Blutspendeaktionen zu erfllen: 1) Wartebereich mit Mglichkeit zur Information der Spender 2) Bereich fr das Ausfllen der Spendekarte 3) Anamnesebereich . . . . . . Spenderzulassung Angehrige des gehobenen Dienstes fr Gesundheits- und Krankenpflege (DGK), oder dipl. medizinisch-technischen AnalytikerInnen (MTA) fr die Ab- nahme sowie erforderlichenfalls zur Untersttzung: - Abnahmehelfer oder - Angehrige des medizinisch technischen Fachdienstes (MTF), des Sanitts- hilfsdienstes oder sonstiger . . . . . . Anamneseerhebung entweder in einem abtrennbaren Abteil durchzufhren oder auszulagern. Ein Kleinbus knnte allenfalls fr die Anamnese verwendet werden. ad 12) Sonderbestimmungen fr stationre Abnahmen Grundstzlich gelten alle Anforderungen wie unter den Punkten 1.10. genannt, so- weit zutreffend. Pro Abnahmeeinheit sind mindestens 10 m vorzusehen. . . . . . . Pro Abnahmeeinheit sind mindestens 10 m vorzusehen. Bei Verwendung von Apheresemethoden sind 6 m 2 pro Aphereseeinheit zu veran- schlagen. Autologe Blutabnahmen mssen rumlich oder zeitlich getrennt von den allogenen Abnahmen stattfinden, sofern Patienten mit positiven Infektmarkern zur Spende zu- gelassen werden. Bei . . . --2237,6,186,2709,11184
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