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Abstract: . . . ist die Anamneseerhebung entweder in einem abtrennbaren Abteil durchzufhren oder auszulagern. Ein Kleinbus knnte allenfalls fr die Anamnese verwendet werden. ad 12) Sonderbestimmungen fr stationre Abnahmen Grundstzlich gelten alle Anforderungen wie unter den Punkten 1.10. genannt, so- weit zutreffend. Pro Abnahmeeinheit sind mindestens 10 m vorzusehen. Bei Verwendung von Apheresemethoden sind 6 m 2 pro Aphereseeinheit zu veran- schlagen. Autologe Blutabnahmen mssen rumlich oder zeitlich getrennt von den allogenen Abnahmen stattfinden, sofern Patienten mit positiven Infektmarkern zur Spende zu- gelassen werden. Bei zeitlicher Trennung ist im Hygieneprogramm eine grndliche Reinigung vorzu- sehen und durchzufhren. . . . . . . Bundesministerium fr soziale Sicherheit und Generationen Abt. VIII/D/21 C:\TEMP\Leitlinie-Blut--Plasmaspenden-01.doc Seite 1/5 GZ 22.313/15-VIII/D/21/01 Leitlinie fr mobile Blutspendeaktionen sowie stationre Blut-, Thrombozyten - und Plasmaabnahmen Ziel der Leitlinie ist es, sterreichweit einen gleichfrmigen Standard bei Blut-, Thrombozyten - und Plasmaspendeaktionen zu erreichen. Dies schliet einen gleichfrmigen Standard der Qualifikation des Teampersonals sowie einen gleich- frmigen Standard des Raumbedarfes bei mobilen Blutspendeaktionen und statio- nren Plasma- bzw. Thrombozytapheresen ein. Der Raumbedarf, die Raumqualitt und die angefhrten Gerte stellen Mindest- anforderungen dar und folgen insbesondere nachstehenden Rechtsvorschriften: ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG), BGBl.Nr. 450/1994, Arbeitsstttenverordnung . . . --2237,2,559,1951,11184
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