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Abstract: . . . oder auszulagern. Ein Kleinbus knnte allenfalls fr die Anamnese verwendet werden. ad 12) Sonderbestimmungen fr stationre Abnahmen Grundstzlich gelten alle Anforderungen wie unter den Punkten 1.10. genannt, so- weit zutreffend. Pro Abnahmeeinheit sind mindestens 10 m vorzusehen. Bei Verwendung von Apheresemethoden sind 6 m 2 pro Aphereseeinheit zu veran- schlagen. Autologe Blutabnahmen mssen rumlich oder zeitlich getrennt von den allogenen Abnahmen stattfinden, sofern Patienten mit positiven Infektmarkern zur Spende zu- gelassen werden. Bei zeitlicher Trennung ist im Hygieneprogramm eine grndliche Reinigung vorzu- sehen und durchzufhren. . . . . . . Grundstzlich gelten alle Anforderungen wie unter den Punkten 1.10. genannt, so- weit zutreffend. Pro Abnahmeeinheit sind mindestens 10 m vorzusehen. Bei Verwendung von Apheresemethoden sind 6 m 2 pro Aphereseeinheit zu veran- schlagen. Autologe Blutabnahmen mssen rumlich oder zeitlich getrennt von den allogenen Abnahmen stattfinden, sofern Patienten mit positiven Infektmarkern zur Spende zu- gelassen werden. Bei zeitlicher Trennung ist im Hygieneprogramm eine grndliche Reinigung vorzu- sehen und durchzufhren. . . . --2237,2,559,1476,11184
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