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Abstract: . . . Angehrige des gehobenen Dienstes fr Gesundheits- und Krankenpflege (DGK), oder dipl. medizinisch-technischen AnalytikerInnen (MTA) fr die Ab- nahme sowie erforderlichenfalls zur Untersttzung: - Abnahmehelfer oder - Angehrige des medizinisch technischen Fachdienstes (MTF), des Sanitts- hilfsdienstes oder sonstiger Gesundheitsberufe. Maximal 2 belegte Abnahmeliegen drfen von einer DGK, MTA, MTF oder einem Abnahmehelfer betreut werden. ad 11) Sonderbestimmungen fr mobile Abnahmen im Spenderbus Grundstzlich gelten alle Anforderungen wie unter den Punkten 1.10. genannt, so- weit zutreffend. Page 5 Bundesministerium fr . . . . . . Sicherheit und Generationen Abt. VIII/D/21 C:\TEMP\Leitlinie-Blut--Plasmaspenden-01.doc Seite 1/5 GZ 22.313/15-VIII/D/21/01 Leitlinie fr mobile Blutspendeaktionen sowie stationre Blut-, Thrombozyten - und Plasmaabnahmen Ziel der Leitlinie ist es, sterreichweit einen gleichfrmigen Standard bei Blut-, Thrombozyten - und Plasmaspendeaktionen zu erreichen. Dies schliet einen gleichfrmigen Standard der Qualifikation des Teampersonals sowie einen gleich- frmigen Standard des Raumbedarfes bei mobilen Blutspendeaktionen und statio- nren Plasma- bzw. Thrombozytapheresen ein. Der Raumbedarf, die Raumqualitt und die angefhrten Gerte stellen Mindest- anforderungen . . . . . . 12) Sonderbestimmungen fr stationre Abnahmen Grundstzlich gelten alle Anforderungen wie unter den Punkten 1.10. genannt, so- weit zutreffend. Pro Abnahmeeinheit sind mindestens 10 m vorzusehen. Bei Verwendung von Apheresemethoden sind 6 m 2 pro Aphereseeinheit zu veran- schlagen. Autologe Blutabnahmen mssen rumlich oder zeitlich getrennt von den allogenen Abnahmen stattfinden, sofern Patienten mit positiven Infektmarkern zur Spende zu- gelassen werden. Bei zeitlicher Trennung ist im Hygieneprogramm eine grndliche Reinigung vorzu- sehen und durchzufhren. . . . --2237,3,373,2366,11184
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